Die GLP Nidwalden begrüsst die Teilrevision des Gesetzes über die amtlichen Publikationen. Sie ist einverstanden, dass das Amtsblatt grundsätzlich nur noch elektronisch veröffentlicht werden soll (Art. 4 i.V.m. Art. 11 ff.). Bei entsprechender Nachfrage ist es jedoch wichtig, das Amtsblatt weiterhin in gedruckter Form beziehen zu können. Die GLP NW befürwortet die Einführung einer rechtsverbindlichen chronologischen Gesetzessammlung (Art. 16 ff.). Die GLP NW beantragt zusätzlich, dass die Gemeinden ebenfalls in die chronologische und systematische Gesetzessammlung des Kantons integriert werden. Ein zentraler Ort mit sämtlichen Gesetzen des Kantons und den Gemeinden wird als wertvoll erachtet.
Sonntag, 5. Februar 2023
Gesetz über die amtlichen Publikationen Vernehmlassung GLP Nidwalden
Die GLP hat an der Vernehmlassung über amtliche Publikationen mitgewirkt.