Die GLP Nidwalden erachtet die vorgeschlagenen Änderungen im kantonalen
Strassenverkehrsgesetz als angemessen und verhältnismässig. Wir begrüssen insbesondere die Möglichkeit, dass betroffene Personen mittels Einsprache Verkehrsbeschränkungen anfechten können. Dadurch kann aus Sicht der GLP Nidwalden der bürokratische Aufwand minimiert und der Prozess effizienter gestaltet werden.
Freitag, 8. März 2024