Die GLP Nidwalden befürwortet den Paradigmenwechsel vom reinen Preiswettbewerb hin zum Qualitätswettbewerb. Jedoch unterstützt die GLP NW die Aufnahme des Preisniveau-Kriteriums erst dann, wenn klar ist, dass dieses rechtlich und praktisch umsetzbar ist. Folglich kann die Aufnahme des Zuschlagkriteriums «Verlässlichkeit des Preises» nicht vorbehaltlos unterstützt werden. Begrüsst werden die beiden Kriterien «Lebenszykluskosten» und «Nachhaltigkeit» – mit ihren drei Dimensionen Wirtschaftlichkeit, Ökologie und Soziales – in Art. 29 Abs. 1 IVöB. Ebenfalls als positiv wird erachtet, dass öffentliche Aufträge in Zukunft nur noch an Anbieter vergeben werden dürfen, welche mindestens die am Ort der Leistung geltenden rechtlichen Vorschriften zur Lohngleichheit und zum Umweltschutz einhalten (Art. 12 IVöB). Die GLP NW erwartet, dass der Kanton die neuen Vorgaben nach Inkrafttreten zügig umsetzt.
Montag, 16. Januar 2023
Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen Vernehmlassung GLP Nidwalden
Die GLP Nidwalden hat an der Vernehmlassung "Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen" mitgewirkt. Es wird im Grundsatz begrüsst, zeitgemässe Kriterien sollen konsequent darin Platz finden.