GLP Nidwalden: Stellungnahme zur Teilrevision des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung und zur Totalrevision der Verordnung zur Pflegefinanzierung
Die Grünliberale Partei (GLP) Nidwalden hat die Vernehmlassung zur Teilrevision des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung und zur Totalrevision der Verordnung zur Pflegefinanzierung eingehend geprüft und nimmt Stellung zu den vorgeschlagenen Änderungen.
Der Bericht zur externen Vernehmlassung sieht folgendes vor: Die gesetzlichen Grundlagen rund um die Pflegefinanzierung werden in drei Punkten angepasst. Erstens sollen die Prozesse der Antrags- und Rechnungsstellung digitalisiert werden. Zweitens änderte sich die bundesrechtliche Regelung zur Abrechnung der Mittel und Gegenstände und erfordert eine kantonale Anpassung. Drittens soll die Finanzierung von Organisationen der Krankenpflege und Hilfe zu Hause (Spitex-Organisationen) geregelt werden, die mit einem neuen Geschäftsmodell tätig sind. Dieses neue Geschäftsmodell ist dadurch gekennzeichnet, dass Pflegende zum Einsatz kommen, die im selben Haushalt leben oder deren Angehörige sind. Die Pflegenden können sogenannte «pflegende Angehörige» oder angestellte Personen ohne familiäres Verhältnis sein. Daher werden das kantonale Krankenversicherungsgesetz teilrevidiert und die Pflegefinanzierungsverordnung totalrevidiert.
Die GLP Nidwalden stimmt der Digitalisierung der Prozesse rund um die Pflegefinanzierung zu. Dieser Schritt ist längst überfällig. Die Partei erhofft sich im Rahmen von Open Data die Möglichkeit, die erhobenen Daten für statistische Analysen auswerten zu können.
Weiter stimmt die GLP Nidwalden zu, dass in der neuen Pflegefinanzierungsverordnung auf die Vergütung der Kosten für Mittel und Gegenstände verzichtet wird. Sie begrüsst grundsätzlich jede Effizienzsteigerung in der Verwaltung. Die Partei ersucht, dass bei allfälligen Änderungen der Pflegefinanzierungsverordnung jeweils eine Vernehmlassung durchgeführt wird.
Die GLP Nidwalden erachtet es als sehr wichtig, dass die geleistete Care-Arbeit von pflegenden Angehörigen entlohnt wird. Zu beachten gilt, dass das neue Geschäftsmodell der Spitex-Organisationen kein gewinnbringendes Geschäft für Dritte darstellen sollte, sondern die Vergütung lediglich die Kosten decken.
Landrätin Annette Blättler betont: «Pflegende Angehörige sollen weiterhin fair entlöhnt werden. Daraus darf aber keine Goldgrube für Dritte werden.» Zudem ist es wichtig, die Qualifikationen der pflegenden Angehörigen sowie deren Arbeitsbedingungen zu überprüfen. Aus der aktuellen Vorlage geht nicht hervor, wie die Qualität der Spitex-Organisationen nach dem neuen Geschäftsmodell überprüft werden soll.
Weiter müssen die Auswirkungen der Reduktion evaluiert werden, um sicherzustellen, dass diese nicht zulasten der ohnehin stark belasteten Angehörigen geht, sondern das Geschäftsmodell tatsächlich unattraktiv für Drittorganisationen macht. Es gilt nach der GLP Nidwalden zu prüfen, ob die Senkung der Pflegetaxen allein ausreichend ist oder ob weitere Massnahmen erforderlich sind.