Parolenfassung zu den vier Abstimmungsvorlagen vom 24. November 2024
Beat Flach, Nationalrat der GLP Aargau, präsentierte die beiden Mietrechtsvorlagen. Daniel Daucourt, Präsident der Sektion Ob- und Nidwalden des VCS Verkehrs-Club der Schweiz, stellte die Vorlage zum Autobahnausbau vor.
Ja-Parole zur Änderung vom 29. September 2023 des Obligationenrechts (Mietrecht: Kündigung wegen Eigenbedarfs):
Die GLP Nidwalden stimmt der Änderung des Obligationenrechts und damit der Vereinfachung des Eigenbedarfsnachweises zu. Die Problematik des Mietrechts und dem Verhältnis zwischen Vermietenden und Mietenden ist der Mangel an freien Wohnungen und der Überhang an Mietsuchenden, der sich über Jahre aufgebaut hat. Dieser Mangel ist das Resultat jahrelanger Fehlentwicklungen im Wohnungsbau und komplexer Bauvorschriften, die das Bauen erschweren und verteuern. Die vorgeschlagene Regelung soll sicherstellen, dass Eigentümer ihre erworbene Immobilie zeitnah nutzen können, ohne den Mieterschutz auszuhebeln oder Missbrauch zu fördern. Diese Massnahmen könnten auch die Innenverdichtung fördern.
Nein-Parole zur Änderung vom 29. September 2023 des Obligationenrechts (Mietrecht: Untermiete):
Die GLP Nidwalden lehnt die Änderung des Obligationenrechts bezüglich verschärften Bedingungen für die Untervermietung von Wohnungen ab.Die Partei erachtet die neue Regelung der Untermiete als bürokratisch. Zudem belastet sie die Mieter:innen unnötig. Der Artikel 262 OR regelt die Untermiete bereits ausreichend und bietet Schutz vor missbräuchlicher Untervermietung.
Nein-Parole zum Bundesbeschluss vom 29. September 2023 über den Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen:
Die GLP Nidwalden lehnt den Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen ab. Dies, da davon ausgegangen werden muss, dass sich die Verkehrsprobleme mittel- bis längerfristig aufgrund von noch mehr zunehmenden Verkehrsaufkommen verschärfen werden. Zudem verschärft der Autobahnausbau die Klimakrise. Baustellen, Lärm und Luftverschmutzung nehmen zu.
Ja-Parole zur Änderung vom 22. Dezember 2023 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG):
Die GLP Nidwalden ist von der Notwendigkeit des Systemwechsels überzeugt. Die Strategie «ambulant vor stationär» wird durch die Gesetzesänderung gestärkt. Zudem wird das Patientenwohl ins Zentrum gestellt und die Kosten im Gesundheitswesen werden reduziert.