Die Grünliberale Partei (GLP) Nidwalden bewertet die vorgeschlagene Teilrevision des Planungs- und Baugesetzes – insbesondere die Abschaffung des Gewässerraumabstandes – positiv. Die Partei sieht in der Abschaffung des Gewässerraumabstandes eine Vereinfachung, da dieser nicht von der Bundesgesetzgebung gefordert ist und somit die aktuellen kantonalen Bauvorschriften nur unnötig verkompliziert.
Matthias Christen, Vertreter der GLP, äusserte dazu: «Es ist erfreulich, dass ein unübersichtliches Nebeneinander von Bundes- und Kantonsrecht beseitigt wird. Allerdings sollten wir wachsam sein, um sicherzustellen, dass die Formulierungen, insbesondere im Bereich des Gewässerschutzes, klar und ohne Raum für Rechtsunsicherheiten sind.»
Weiterhin stimmt die GLP der Aufhebung der «Zone für dicht überbautes Gebiet» zu, da hier Bundesgesetzgebung und -praxis gelten. Bei den neu formulierten Ausnahmetatbeständen für Bauten im Gewässerabstand besteht jedoch Klärungsbedarf, besonders bei der Formulierung, dass Bauten nur zulässig seien, wenn Gewässerfunktionen nicht wesentlich beeinträchtigt werden.
Schliesslich unterstützt die GLP die Neuregelung, wonach Ausnahmetatbestände für Bauten im Gewässerraum der Zustimmung durch die Direktion bedürfen.
Die Partei betont die Komplexität des Themas und wünscht sich in Zukunft Informationsveranstaltungen auch ausserhalb der landrätlichen Kommission Bau, Planung, Landwirtschaft und Umwelt (BUL), offen für alle Interessierte.