Die aktuelle kantonale Gesetzgebung ist auf acht verschiedene Erlasse verteilt, was eine historisch bedingte Unübersichtlichkeit zur Folge hat. Mit der geplanten Teilrevision soll diese Situation verbessert werden. Die Neufassung sieht vor, die verschiedenen kantonalen Strafbestände in einer speziellen Gesetzgebung zusammenzufassen, um die Handhabung im Vollzug zu vereinfachen und zu vereinheitlichen.
Landrätin Annette Blättler, Vertreterin der GLP, betont die Wichtigkeit der Überarbeitung: „Durch die Anpassung an das Bundesrecht und die Zusammenführung der Strafbestimmungen in einem klaren Regelwerk wird das Ordnungsbussenverfahren in Nidwalden einfacher und effizienter. Das hilft unseren Vollzugsbehörden ihre Aufgaben einheitlicher und effizienter zu erfüllen.“
Die GLP Nidwalden ist überzeugt, dass die Teilrevision des Ordnungsbussenverfahrens die Rechtsanwendung im Kanton verbessern und den Vollzugsbehörden eine praxistauglichere Arbeit ermöglichen wird.