Die Grünliberale Partei (GLP) Nidwalden sieht in der angestrebten Teilrevision der Planungs- und Bauverordnung, die darauf abzielt, Gebäudeschäden durch Wasser- und Rutschprozesse zu verhindern, zwar positive Ansätze, hat jedoch erhebliche Bedenken hinsichtlich der Verhältnismässigkeit der Massnahmen.
Matthias Christen, Co-Präsident der GLP Nidwalden, sagte dazu: «Wir erkennen das Ziel, Schäden zu verhindern, an. Aber wir befürchten, dass die vorgeschlagenen Änderungen zu längeren Baugenehmigungsverfahren und höheren Kosten führen könnten, ohne dabei einen angemessenen Nutzen zu erbringen.»
Die GLP Nidwalden ist insbesondere nicht einverstanden mit der generellen Zuweisung von Gebieten mit Oberflächenabfluss, permanenten Rutschgebieten bei schwacher Intensität und Gebieten, die bei Seehochstand überflutet werden können, zur Gefahrenzone 2. Diese Einstufung erfordert einen vollständigen Nachweis von Naturgefahren, anstelle nur der Nichtgefährdung von Umwelt und Dritten.
«Die Einführung eines flächendeckenden Nachweises von Naturgefahren und die generellen Anpassungen von Schutzzonen sehen wir kritisch. Probleme wie Oberflächenabfluss sollten punktuell und situativ gelöst werden», betonte Christen.
Die Partei plädiert dafür, dass bei der Umsetzung der Verordnung auf eine ausgewogene und verhältnismässige Herangehensweise geachtet wird, um unnötige Komplikationen und Kosten zu vermeiden.