Donnerstag, 29. Februar 2024

Teilrevision des Gesetzes über das kantonale Strafrecht

GLP Nidwalden fordert effizienteres Strafgesetz und geschlechtergerechte Sprache

Die Grünliberale Partei (GLP) Nidwalden hat die Vernehmlassung zur Teilrevision des Gesetzes über das kantonale Strafrecht (kantonales Strafgesetz) eingehend geprüft und nimmt Stellung zu den vorgeschlagenen Änderungen.
Die GLP Nidwalden begrüsst grundsätzlich die systematische Überprüfung des kantonalen Strafgesetzes. Es wird jedoch festgestellt, dass viele der kantonalen Strafbestimmungen nur selten zur Anwendung kommen. Angesichts der chronischen Überlastung der Nidwaldner Polizei und des akuten Personalmangels hätte die GLP Nidwalden eine Streichung überflüssiger Strafbestimmungen, wie zum Beispiel die Regelung über die Schaffung einer Gefahr durch Tiere (Art. 9), bevorzugt. Die Partei erachtet es als sinnvoll, dass das Delikt des Betteln nicht aufgenommen wurde. Da es in Nidwalden faktisch keine Bettlerinnen und Bettler gibt ist dies nur folgerichtig. Durch die Revision
des Bundesgesetzes zum Umweltschutz wird die Einführung eines kantonalen Littering Strafbestands überflüssig. Somit stimmen wir dem Vorschlag des Kantons zu auf einen Littering Tatbestand zu verzichten. Ebenso teilt die GLP die Ansicht, dass eine periodische Überprüfung des Gesetzes nicht erforderlich ist.
Sorge bereiten der GLP Nidwalden die Statistiken bezüglich Belästigung. "Es ist für uns eine Erleichterung, dass der Tatbestand der Belästigung im kantonalen Strafgesetz beibehalten wird", betont Annette Blättler, Landrätin und Vorstandsmitglied der GLP Nidwalden. Sie fügt hinzu: "Im Falle der sexuellen Belästigung wäre es dringend nötig ein Online-Meldeinstrument zur Verfügung zu
stellen. Diese niederschwellige Meldemöglichkeit wäre eine einfache sowie evidente Massnahme gegen sexuelle Belästigung." Die GLP bedauert zudem, dass die Anpassungen des Gesetzes nicht in geschlechtsneutraler Sprache
erfolgt sind. Die Partei erachtet es als notwendig, zukünftige Texte an den Leitfaden zum geschlechtergerechten Formulieren des Bundes anzulehnen. Das generische Maskulin ist weder zeitgemäss noch inklusiv. Nidwalden sollte sich hier als gegenwartsnaher Kanton präsentieren und sich von der  ausschliesslichen Verwendung des generischen Maskulinums lösen.
Abschliessend vermisst die GLP Nidwalden eine detaillierte Auseinandersetzung mit der Frage, inwiefern die vorgelegte Vorlage mit jenen anderer Kantone übereinstimmt oder davon abweicht. Die Partei betont die Wichtigkeit eines kantonsübergreifenden Dialogs und der Harmonisierung der Gesetzgebung, um die Effizienz und Gerechtigkeit des Rechtssystems zu fördern.