Dienstag, 27. Dezember 2022

Mutlose Personalgesetzgebung

Die GLP Nidwalden erachtet die angestrebte Teilrevision der Personalgesetzgebung als mutlos. Moderne Elemente, welche die Attraktivität des Kantons als Arbeitgeber fördern fehlen mehrheitlich.

Die GLP Nidwalden begrüsst die Ambition des Regierungsrates die Personalgesetzgebung einer Teilrevision zu unterziehen. Sie erachtet das Gesamtpaket der Änderungen aber als mutlos und vermisst wesentliche Bestandteile einer modernen Personalpolitik. So beinhaltet die Vorlage keine Vorschläge wie es der Kanton Nidwalden in seiner Vorbildfunktion schafft, die Teilzeitarbeit zu fördern oder eine ausgewogene Vertretung der Geschlechter auf allen Hierarchiestufen anzustreben. Aus Sicht der GLP Nidwalden ist die vorgelegte Anpassung der Personalgesetzgebung für den Kanton eine verpasste Chance sich als moderner Arbeitgeber auf dem Arbeitsmarkt zu positionieren.

Insbesondere als unzureichend betrachtet die GLP Nidwalden die Vorschläge der Regierung im Zusammenhang mit Homeoffice. Eine Deckelung auf 50% des Homeoffice Anteils am vereinbarten Arbeitspensum ist aus der Sicht der GLP Nidwalden nicht zielführend. Eine starre Lösung entspricht aus der Sicht der GLP Nidwalden nicht den Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt. Zudem wird mit den strengen Voraussetzungsvorschlägen der Regierung eine Personalgesetzgebung angestrebt, die zu viele und unnötige bürokratische Hürden schafft. Eine schlanke Regelung fördert die Effizienz der Verwaltung und Selbstverantwortung der Angestellten.

Der Fachkräftemangel macht nicht an der Türe des Kantons Nidwalden Halt. Aus der Sicht der GLP Nidwalden muss Nidwalden als kleiner und ländlicher Kanton mehr für seine Arbeitgeberattraktivität tun als andere Kantone, um die notwendigen Talente für unseren Kanton zu gewinnen. Dabei würde eine moderne Personalgesetzgebung helfen. Diese Chance wird mit den vorgeschlagenen Änderungen aus der Sicht der GLP Nidwalden aber vergeben.