Dienstag, 9. April 2024

Vernehmlassung Teilrevision Niederlassung und Aufenthalt

Nidwalden macht einen digitalen Sprung in der Verwaltung der Niederlassung und des Aufenthalts

In einem bedeutenden Schritt zur Modernisierung der kantonalen Verwaltungsprozesse hat der Kanton Nidwalden eine Teilrevision des Gesetzes über Niederlassung und Aufenthalt (NAG) beschlossen. Ziel der Revision ist es, die Prozesse für die An- und Abmeldung von Einwohnerinnen und Einwohnern, insbesondere ausländischen Staatsangehörigen, effizienter zu gestalten und ein digitales Meldeverfahren einzuführen. 

Die Grünliberale Partei (GLP) Nidwalden begrüsst die Übertragung der Zuständigkeit für die An- und Abmeldung von ausländischen Staatsangehörigen von kantonalen Behörden auf die Gemeinden. Diese Änderung fördert die Integration ausländischer Staatsangehöriger. Des Weiteren ermöglicht die Revision die Anwendung des eUmzugCH-Standards für alle Einwohnerinnen und Einwohner, dies ist zeitgemäss und kundenorientiert. 

Ein weiterer wesentlicher Aspekt der Revision ist die Harmonisierung der Meldepflichten. So sollen künftig die Leiterinnen und Leiter von Kollektivhaushalten (z.B. Altersheimen), ähnlich wie private Haushalte, verpflichtet sein, unterjährige Veränderungen innerhalb von 14 Tagen zu melden. Diese Angleichung sorgt für korrekte und zeitnahe Daten in den Einwohnerregistern. 

Landrätin Annette Blättler betont die Bedeutung dieser Gesetzesrevision: "Mit der Teilrevision des NAG setzen wir einen wichtigen Schritt in Richtung einer modernen, effizienten und kundenorientierten Verwaltung. Die Digitalisierung des Meldeverfahrens und die Vereinfachung der Prozesse kommen nicht nur den Einwohnerinnen und Einwohnern Nidwaldens zugute, sondern stärken auch die Position unseres Kantons als attraktiver Wohn- und Arbeitsort." 

Die Anpassungen tragen wesentlich zur Vereinfachung der administrativen Prozesse bei und stellen sicher, dass Nidwalden in Sachen Verwaltungseffizienz und Digitalisierung zukunftsfähig aufgestellt ist.