In einem wegweisenden Akt der Gesetzgebung hat der Kanton Nidwalden eine umfassende Überarbeitung seines Polizeigesetzes, erstmals totalrevidiert im Jahr 2014, vorgenommen. Die Revision adressiert gezielt Verbesserungsmöglichkeiten in drei Schlüsselbereichen der Polizeiarbeit, mit dem Ziel, kriminelle Handlungen effektiver zu bekämpfen und idealerweise präventiv zu verhindern.
Zu den zentralen Neuerungen gehören die Einführung eines kantonalen Bedrohungsmanagements zur frühzeitigen Gefahrenerkennung, die Verbesserung des Datenaustauschs innerhalb der Polizeiarbeit sowie die Implementierung einer automatisierten Fahrzeugfahndung und Verkehrsüberwachung.
Die Grünliberale Partei (GLP) Nidwalden unterstützt insbesondere die Errichtung einer Fachstelle für kantonales Bedrohungsmanagement (KBM), die als essenziell für die Erhöhung des Sicherheitsgefühls der Bevölkerung erachtet wird. Darüber hinaus fordert die GLP, dass Meldungen an die Fachstelle KBM auch über andere Kanäle als die Polizei möglich sein sollten, um auch jenen Personen Schutz zu bieten, die aus verschiedenen Gründen kein Vertrauen in die Polizei haben. Des Weiteren befürwortet die GLP eine Personalaufstockung um 200 Stellenprozente, um die neuen Massnahmen effektiv umsetzen zu können.
Die Einführung der automatisierten Fahrzeugfahndung (AFV) wird als sensible, aber grundsätzlich zweckmässige Massnahme zur Kriminalitätsbekämpfung gesehen, deren Erfolg vor allem in der Zusammenarbeit mit Nachbarkantonen liegt. Die GLP NW würde die Schaffung eines Kontrollgremiums an (z.B. eine (allenfalls) kantonsübergreifende Kommission aus Ethik-, Datenschutzbeauftragten, Polizei und Politik), um die Nutzung der neuen Technologien zu begleiten.
Landrätin Annette Blättler hebt die Bedeutung der Gesetzesrevision hervor: „Die Teilrevision unseres Polizeigesetzes stellt einen bedeutenden Fortschritt in unserer Bemühung dar, die Sicherheit und das Vertrauen unserer Bürgerinnen und Bürger in die Arbeit der Polizei zu stärken. Insbesondere das kantonale Bedrohungsmanagement wird uns ermöglichen, proaktiv und präventiv gegen potenzielle Bedrohungen vorzugehen und so die Sicherheit in unserem Kanton weiter zu erhöhen.“
Die GLP hebt zudem die Bedeutung einer niederschwelligen, kostengünstigen und evidenzbasierten online Meldestelle für Belästigungen hervor, die im Rahmen der KBM-Implementierung geprüft werden sollte.
Mit diesen Änderungen positioniert sich Nidwalden an der Spitze der kantonalen Bestrebungen, die Sicherheit seiner Einwohner durch moderne, effiziente und präventive Massnahmen zu gewährleisten.