Freitag, 15. September 2023

Teilrevision des Pensionskassengesetzes

GLP Nidwalden begrüsst Teilrevision des Pensionskassengesetzes, bedauert jedoch den Koordinationsabzug und kritisiert den Zeitpunkt der Vorlage

Die GLP Nidwalden begrüsst im Grundsatz die vorliegende Teilrevision des Pensionskassengesetzes (PKG), die per 1. Januar 2025 in Kraft treten soll. Die Revision verfolgt drei Hauptziele: die Attraktivität der Pensionskasse Nidwalden (PKNW) steigern, die systemfremde Umverteilung von den Versicherten zu den Rentenbeziehenden eindämmen und das Leistungsniveau erhalten.

Matthias Christen, Co-Präsident der GLP Nidwalden, äussert sich positiv zu verschiedenen Aspekten der Revision: "Wir gehen davon aus, dass die höheren Beiträge seitens der Arbeitgebenden die Attraktivität auf dem Arbeitsmarkt steigern wird. Dies ist eine Verbesserung für die Arbeitnehmenden und eine Möglichkeit für den Kanton, sich als attraktiven Arbeitgeber zu positionieren. Auch die Reduktion der Risikobeiträge nach Erreichung des ordentlichen Rücktrittsalters, die Einführung wählbarer Sparpläne für Versicherte und die neue Flexibilität bei den Sparbeiträgen sind zeitgemässe Lösungen, die wir befürworten." Hingegen kritisch beurteilt wird gemäss Christen der Zeitpunkt der Revision: "Die Kosten der Revision belasten den Kanton Nidwalden in herausfordernden finanziellen Zeiten zusätzlich. Zudem stimmen wir in rund sechs Monaten über eine Revision des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) ab, welche ebenfalls erheblichen Einfluss auf das Pensionskassengesetz hat."

Annette Blättler, Landrätin aus Hergiswil, ergänzt zudem, dass die GLP Nidwalden Bedenken bezüglich des Koordinationsabzugs hat: "Der aktuelle Vorschlag den Koordinationsabzug bei 30% des massgebenden Jahreslohnes, aber höchstens 25'725 Franken zu fixieren, führt zu keinerlei Verbesserungen beim versicherten Lohn. Dies sehen wir als Schritt in die falsche Richtung – zudem das angepasste Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) beim Koordinationsabzug erhebliche Verbesserungen vorsieht. Aus unserer Sicht wäre es besser, den Koordinationsabzug ganz abzuschaffen. Das würde der veränderten gesellschaftlichen Realität, den neuen Arbeitsmodellen und den unterschiedlichen Lebensentwürfen besser entsprechen. Es wäre auch für Erwerbstätige mit geringerem Einkommen und Teilzeitarbeitende besser möglich, eine angemessene Altersvorsorge anzusparen."

Die GLP Nidwalden schlägt als Kompromiss vor, das Pensionskassengesetz wie folgt anzupassen: «Der Koordinationsbetrag entspricht 20 % des massgebenden Jahreslohnes, höchstens aber dem Koordinationsbetrag gemäss BVG [SR 831.40]».