Die Motion verlangt, dass alle Kosten, die während der ersten drei Schuljahre (7. bis 9. Klasse) am Kollegium St. Fidelis anfallen – einschliesslich Lehrmittel, Schulmaterial, Fahrtkosten mit öffentlichen Verkehrsmitteln und Exkursionen – vom Kanton übernommen werden. Der Vorstoss zielt darauf ab, die rechtlichen Vorgaben der Schweizer Bundesverfassung, die einen ausreichenden und unentgeltlichen Unterricht für alle Kinder und Jugendlichen vorsieht, vollständig umzusetzen. Die aktuelle Praxis am Kollegium St. Fidelis entspricht dieser Vorgabe nicht.
Landrätin Denise Weger betont die Bedeutung dieser Motion: "Es ist entscheidend, dass wir die Chancengleichheit für alle Schülerinnen und Schüler gewährleisten. Derzeit müssen Familien für die Kosten notwendiger Schulmaterialien und den Schulweg ans Kollegi selbst aufkommen. Mit dieser Änderung des Gesetzes möchten wir sicherstellen, dass im Kanton Nidwalden auch die gymnasiale Bildung für alle zugänglich ist, unabhängig von der eigenen finanziellen Situation." Gemäss Weger sei ab der 10. Klasse eine Unterstützung über das Stipendiengesetz abgedeckt, falls die wirtschaftlichen Verhältnisse die Deckung der Kosten nicht zulassen.
Die GLP hofft auf breite Unterstützung der Motion im Landrat und setzt sich damit für eine faire und zugängliche Bildung auf allen Stufen in Nidwalden ein. Mit diesem Vorstoss stärkt die Partei die Chancengleichheit im Kanton.