Freitag, 29. Dezember 2023

Korporationsaufsichtsgesetz als pragmatischen Kompromiss

GLP Nidwalden begrüsst das Korporationsaufsichtsgesetz als pragmatischen Kompromiss

GLP Nidwalden begrüsst das Korporationsaufsichtsgesetz als pragmatischen Kompromiss

Die Grünliberale Partei (GLP) Nidwalden zeigt sich erfreut über den jüngsten Fortschritt in der Gesetzgebung bezüglich der Korporationen. Christina Amstutz, Fraktionspräsidentin der GLP Nidwalden, betont die Bedeutung dieses Schrittes: „Wir sind überzeugt, dass die Aufteilung in ein Korporationsaufsichtsgesetz und ein Korporationsgesetz eine pragmatische Lösung für bestehende Differenzen darstellt. Besonders wichtig ist uns, dass die Korporationen die rechtsstaatlichen Prinzipien wie Rechtsgleichheit und Gewaltenteilung respektieren und ihre politischen Rechte wahren.“

Amstutz äusserte Zustimmung zur Regelung der Grundzüge der Organisation und Erhalt des Korporationsvermögens im Gesetz. Sie merkte jedoch an, dass genauer definiert werden sollte, was unter „Grundzüge der Organisation“, verstanden wird, damit diesbezüglich nicht neue Auslegungskonflikte entstehen. Die GLP befürwortet ebenfalls die Möglichkeit für die Vereinigung der Nidwaldner Korporationen, sich als Verein oder ähnliche Organisation zu formieren. Darüber hinaus stimmt die Partei dem festgelegten Mindestinhalt des Korporationsgesetzes zu.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist für die GLP die eigenständige Festlegung des Korporationskreises durch die Korporationen, vorbehaltlich der Genehmigung des Regierungsrates. Amstutz schlug vor, in den Erläuterungen konkrete Gründe für eine mögliche Nichtgenehmigung aufzuführen. Die Partei unterstützt auch die Idee, dass die Korporationen gemeinsam ein Korporationsgesetz und jede Korporation eine eigene Korporationsordnung erlassen dürfen.

Jedoch steht die GLP der Neuregelung kritisch gegenüber, dass Verfügungen über Grundstücke innerhalb der Bauzone von mehr als 1'000m² nur noch einer Meldepflicht unterliegen. „Wir halten es für wesentlich, an der Bewilligungspflicht festzuhalten, da der Kanton auf das Land der Korporationen für öffentliche Aufgaben angewiesen sein könnte“, erklärt Amstutz. Die GLP stellt in diesem Zusammenhang auch die Frage, ob der Kanton nun entgeltlich Land von den Korporationen erwerben darf, und fordert Klarheit in Bezug auf das Akteneinsichtsrecht und die Anwendung des Öffentlichkeitsprinzips auf die Korporationen.

Abschliessend betonte Amstutz die Wertschätzung für die Arbeit der Korporationen und appellierte an deren Verantwortung gegenüber der gesamten Gemeinschaft: „Die Korporationen haben in den letzten 170 Jahren bewiesen, dass sie verantwortungsvoll mit ihrem Vermögen umgehen und einen Dienst an die Gesellschaft leisten. Dies sollte unbedingt beibehalten werden.“