Freitag, 2. Februar 2024

Unterstützung der Anpassungen im Waldgesetz mit Betonung strategischer Leitlinien

Die GLP Nidwalden begrüsst die Anpassungen im Waldgesetz betont aber die Wichtigkeit einer strategischen Grundlage um gerüstet zu sein, für die Entwicklungen der Zukunft im Wald.

Die Grünliberale Partei (GLP) Nidwalden begrüsst im Grundsatz die vorgenommenen Anpassungen im kantonalen Waldgesetz und seiner begleitenden Verordnung. Gleichzeitig betont die GLP die Wichtigkeit der Festlegung strategischer Leitlinien vor einer Revision, um zielgerichtete Anpassungen vorzunehmen, die den Erwartungen der Bevölkerung entsprechen. Zitat von Denise Weger, Co-Präsidentin und Landrätin der GLP Nidwalden: "Die GLP Nidwalden unterstütz die vorgenommenen Anpassungen im kantonalen Waldgesetz. Wir möchten jedoch  die Wichtigkeit einer strategischen Grundlage betonen, um gezielte und effektive Anpassungen vornehmen zu können." Der Waldentwicklungsplan (WEP) Nidwalden wird von der GLP als entscheidendes strategisches Instrument zur Ausrichtung der Waldpolitik des Kantons betrachtet. Dieser Plan wurde 2004 erstellt und muss überarbeitet werden. Die GLP sieht darin eine verpasste Gelegenheit, da die aktuelle Teilrevision zum kantonalen Waldgesetz und -verordnung Waldverordnung ohne solide strategische Grundlage erfolgte. Dadurch konnten neue Anliegen wie "Biodiversität im Wald" oder "Waldfunktion im Kontext des Klimawandels" nur begrenzt in die Überarbeitung einfliessen. Diese Themen sind jedoch miteinander verbunden und stellen drängende Herausforderungen dar, die in Gesetzen und Verordnungen Berücksichtigung finden sollten. Denise Weger: "Die Erhaltung der Nutz- und Schutzfunktion des Waldes ist im Vierjahresprogramm (2021-2024) der Landwirtschafts- und Umweltdirektion verankert. Auch die Entwicklung der kantonalen Klimastrategie und die Biodiversitätsstrategie des Bundes bieten Grundlagen für ein zukunftsorientiertes Waldgesetz. Es wäre wünschenswert, diese Grundlagen aktiv zu verknüpfen und zu harmonisieren." Um die Teilrevision nicht zu verzögern, schlägt die GLP pragmatische Massnahmen vor, um zumindest minimale rechtliche Grundlagen für diese Themen  zu schaffen. Die GLP schlägt vor, die Hauptziele der Biodiversitätsstrategie des Bundes in die Vollzugsverordnung zum kantonalen Waldgesetz aufzunehmen. Dadurch will die GLP Nidwalden sicherzustellen, dass Massnahmen für eine nachhaltige Waldentwicklung, den Schutz und die Förderung der biologischen Vielfalt im Wald sowie die Anpassung des Waldes an den Klimawandel im Waldentwicklungsplan verankert werden müssen. Die GLP schlägt ausserdem vor, veraltete Begriffe wie "Flora und Fauna" durch den Begriff "biologische Vielfalt" zu ersetzen. Dadurch wird das Waldgesetz frei von veralteten Terminologien und spiegelt den aktuellen Fachjargon wider. Die GLP Nidwalden setzt sich weiterhin aktiv für eine nachhaltige Waldpolitik ein und freut sich auf die gemeinsame Arbeit zur Sicherung der biologischen Vielfalt und der Anpassung des Waldes an den Klimawandel im Kanton Nidwalden.