Mittwoch, 4. September 2024

Stellungnahme zur Teilrevision des Elektrizitätswerkgesetzes (EWNG)

Stellungnahme zur Teilrevision des Elektrizitätswerkgesetzes (EWNG)

Die GLP Nidwalden steht der Revision kritisch gegenüber. Der Fokus des EWN soll weiterhin auf der
Grundversorgung mit elektrischer Energie liegen. Dazu zählen der Betrieb des Verteilnetzes. Das
EWN soll nicht in funktionierende Märkte eingreifen, sondern diese den privaten Dienstleistern
überlassen. Die GLP begrüsst es, wenn staatliche oder staatsnahe Betriebe sich innerhalb der
gesetzten Grenzen bewegen.
In der Gesetzesrevision wird ein erweiterter Aufgabenbereich des EWN gefordert – namentlich
Dienstleistungen im Bereich Energie und Infrastruktur. In Nidwalden gibt es einen gut
funktionierenden privaten Markt bei Installationsdienstleistungen. Die GLP Nidwalden erachtet es als
Aufgabe des EWN, Rahmenbedingungen in der Energieversorgung dahingehend vorteilhaft zu
gestalten, dass die privatwirtschaftlich tätigen Unternehmen im Kanton profitieren. Ebenso sollen
Privathaushalte und Unternehmen günstig und sicher mit Elektrizität versorgt werden. Dabei gilt es
auf eine langfristige und nachhaltige Produktion und Verteilung von elektrischer Energie zu achten.
Die Eignerin des EWN ist die Bevölkerung des Kantons Nidwalden. Die Eignerstrategie soll weiterhin
vom Regierungsrat erarbeitet, dabei aber die Aufsichtskommission des Landrats konsultiert werden.
Die resultierende Eignerstrategie soll dem Landrat unterbreitet werden, welcher dieses zustimmend
oder ablehnend zur Kenntnis nimmt.
Die vom Regierungsrat vorgeschlagene Namensänderung von «Kantonales Elektrizitätswerk
Nidwalden» zu «EWN» entspricht nicht den Vorstellungen der GLP Nidwalden. Sie steht symbolisch
für die Expansion in neue Geschäftsfelder, was die Partei kritisch betrachtet. Das Image und das
Vertrauen in die Marke wurden im Rahmen des Grundversorgungsauftrags erarbeitet. Sie sollen
nicht in neue Geschäftsfelder übertragen werden.
Die GLP ist damit einverstanden, dass nur ein Regierungsratsmitglied im Verwaltungsrat des EWN
vertreten ist. Auf alle Fälle muss die Eignerstrategie breiter abgestützt sein.
Ebenso gibt die Partei das Einverständnis dafür, dass neu der Regierungsrat anstelle des Landrats den
EWN-Verwaltungsrat wählt. Bedingung für die GLP ist hierfür jedoch, dass der Landrat in die
Ausgestaltung der Eignerstrategie involviert ist. Ebenso soll das Landratsbüro die Vorauswahl
möglicher Kandidat*innen treffen.

Die Partei begrüsst die Erhöhung der Investitionsgrenze auf 30 Millionen Franken. Diese sollte sich
aber nur auf die mit dem Grundversorgungsauftrag zusammenhängenden Investitionen beziehen.
Bei allen übrigen Investitionen soll neu ebenfalls die bisherige Grenze von 4 Millionen Franken
gelten.
Der Forderung, dass die Geschäftsleitung und das Personal des EWN künftig einem zivilrechtlichen
Arbeitsverhältnis stehen sollen, steht die GLP Nidwalden kritisch gegenüber. Das Wechseln in
zivilrechtliche Anstellungsverhältnisse sieht sie als nicht ausreichend begründet.
Landrat Jonas Tappolet erklärt: «Das EWN geniesst wohlverdient einen hervorragenden Ruf bei der
Kundschaft. Der Fokus des EWN soll weiterhin auf der Erzeugung und Verteilung von günstiger,
lokaler und nachhaltiger Energie liegen. Wir sehen die Rolle des EWN als wohlwollen und
unterstützend gegenüber der Privatwirtschaft – nicht konkurrenzierend.» Zudem betont er die
Wichtigkeit von langfristigen Investitionen des EWN – ohne unter dem Druck von kurzfristiger
Gewinnmaximierung zu stehen.