In einem aktuellen Vorstoss hat Landrätin Denise Weger eine Kleine Anfrage an den Regierungsrat gerichtet, um Aufklärung über die Planung und Priorisierung bei der Überarbeitung des Waldentwicklungsplans (WEP) und der Gesetzesrevision im Bereich Wald zu fordern. Der Waldentwicklungsplan Nidwalden, ein zentrales Instrument der kantonalen Waldpolitik, wurde letztmals im Jahr 2004 aktualisiert und steht gemäss den gesetzlichen Vorgaben zur regelmässigen Überarbeitung an.
Die Landrätin und Mitunterzeichnende zeigt sich überrascht darüber, dass die Teilrevision des kantonalen Waldgesetzes sowie der dazugehörigen Verordnung bereits in Angriff genommen wurde, bevor der Waldentwicklungsplan aktualisiert ist. "Der Waldentwicklungsplan sollte die strategische Grundlage für jegliche Anpassungen im Bereich der Waldgesetzgebung bilden. Es erscheint daher logisch und notwendig, dass seine Revision vor der Anpassung der gesetzlichen Bestimmungen erfolgt", so Weger in ihrer Anfrage.
Mit der Kleinen Anfrage möchte Weger insbesondere erfahren, warum diese Reihenfolge umgekehrt wurde, innerhalb welchen Zeitraums die Überarbeitung des WEPs geplant ist, welche Grundlagen für die Überarbeitung herangezogen werden und welche Ressourcen dafür zur Verfügung stehen.
In einem Statement betonte Weger die Bedeutung einer koordinierten Vorgehensweise: "Die nachhaltige Entwicklung unserer Wälder ist eine Aufgabe von grosser Tragweite, die eine sorgfältige Planung und Abstimmung der rechtlichen Grundlagen erfordert. Es ist entscheidend, dass wir die strategische Ausrichtung des Waldentwicklungsplans als Leitlinie für gesetzliche Anpassungen nutzen, um den Herausforderungen unserer Zeit gerecht zu werden."
Die Landrätin erwartet nun eine umfassende Antwort vom Regierungsrat, die Licht in die Planungs- und Entscheidungsprozesse im Bereich der Waldpolitik bringen soll.