Vernehmlassung zur Teilrevision des Gesetzes über das kantonale Ordnungsbussenverfahren

Medienmitteilung

Vernehmlassung zur Teilrevision des Gesetzes über das kantonale Ordnungsbussenverfahren

Die vorliegende Teilrevision erachten wir als sinnvoll. Die Angleichung an das geltende 

Bundesrecht ist erforderlich. Die Zusammenfassung der kantonalen Strafbestände trägt zur 

Übersichtlichkeit bei und vereinfacht die Anwendung.