Die GLP Nidwalden unterstützt die Teilrevision des Mehrwertabgabegesetzes. Die Einführung einer klaren Freigrenze von 30’000 Franken bei Neueinzonungen erhöht die Rechtssicherheit und reduziert den Verwaltungsaufwand. Die Anpassungen bei der Fälligkeit verhindern Härtefälle und schaffen Fairness, während der Verzicht auf eine Abgabe bei Um- und Auszonungen die innere Verdichtung fördert. Insgesamt sorgt die Revision für eine rechtskonforme, transparente und praktikable Umsetzung der Mehrwertabschöpfung