Vernehmlassung zur Teilrevision der Gesetzgebung über die Mittelschule

Medienmitteilung

Vernehmlassung zur Teilrevision der Gesetzgebung über die Mittelschule

Vernehmlassungsantwort für die Teilrevision der Gesetzgebung über die Mittelschule

GLP Nidwalden fordert stärkere Weiterentwicklung der Mittelschulgesetzgebung

 

Die Grünliberale Partei (GLP) Nidwalden unterstützt die vorgeschlagene Teilrevision der Gesetzgebung über die Mittelschule, wünscht sich jedoch eine ambitioniertere Überarbeitung, die weitere dringliche Themen berücksichtigt und das Kollegi fit für die Zukunft macht.

 

Klar ablehnend äussert sich die GLP zur geplanten Neu­zusammensetzung des Mittelschulrats und zur Änderung seiner Wahlkompetenzen. Aus Sicht der GLP soll der Landrat weiterhin angemessen vertreten sein – idealerweise mit mindestens einem Drittel der Mitglieder. Ebenso lehnt sie es ab, die Wahl der Rektorin oder des Rektors dem Regierungsrat zu übertragen. Diese zentrale Entscheidung müsse im Mittelschulrat bleiben, «damit sie breit abgestützt und demokratisch legitimiert ist», betont die Partei.

 

Positiv beurteilt die GLP den Wechsel von der Semester- zur Jahrespromotion, der eine spürbare Entlastung für die Schülerinnen und Schüler bringt und sich in anderen Kantonen bereits bewährt hat. Auch die Aufhebung der Wahlpflichtfächer wird unterstützt, da sie die Stundentafel verschlankt, ohne die gymnasialen Bildungsziele zu gefährden.

 

Beim verpflichtenden Einsatz zugunsten des Gemeinwohls unterstützt die GLP die klare Regelung, fordert aber, dass dieser für alle kostengünstig möglich ist oder bei Bedarf über Stipendien unterstützt wird. Zudem soll eine Vermittlungshilfe für Gemeinwohleinsatz und Sprachaufenthalt geschaffen werden, da fehlende Netzwerke Familien oft stark belasten und soziale Ungleichheit verstärken.

 

Darüber hinaus sieht die GLP weitere wichtige Anpassungen, die im Rahmen der Teilrevision aufgenommen werden sollten:

  • Unentgeltlichkeit während der obligatorischen Schulzeit: Auch in der Mittelschule sollen keine zusätzlichen Kosten für Familien entstehen.
  • Bessere Durchlässigkeit zwischen ORS und Kollegi: Ein Übertritt soll bereits ab der zweiten ORS geprüft werden können.
  • Schulsozialarbeit: Das Angebot soll verbindlich im Gesetz verankert werden.
  • Nachteilsausgleich: Die Umsetzung muss klar geregelt und konsequent individuell erfolgen.

 

Co-Präsidentin Denise Weger fasst die Anliegen der GLP zusammen: «Für uns ist wichtig, dass das Kollegi ebenso faire und vergleichbare Bedingungen bietet wie die ORS. Chancengleichheit darf nicht vom Bildungsniveau abhängen.»

 

Die GLP Nidwalden wird sich weiterhin konstruktiv dafür einsetzen, dass die Gesetzgebung praxisnah, zukunftsorientiert und gerecht ausgestaltet wird.