Postulat von Landrat Matthias Christen und Landrätin Christina Amstutz betreffend der Sicherung von Steuerabzügen für energetische Sanierungen im Kanton Nidwalden

Medienmitteilung

Postulat von Landrat Matthias Christen und Landrätin Christina Amstutz betreffend der Sicherung von Steuerabzügen für energetische Sanierungen im Kanton Nidwalden

Das Postulat von Landrat Matthias Christen und Landrätin Christina Amstutz verlangt, dass Nidwalden seine Steuergesetzgebung rechtzeitig so anpasst, dass Abzüge für energetische Sanierungen auch nach dem Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung weiterhin gesichert bleiben.

Die Landratsmitglieder Matthias Christen und Christina Amstutz von der grünliberalen Fraktion (GLP) fordern mit einem Postulat, dass im Kanton Nidwalden auch weiterhin steuerliche Abzüge für energetische Sanierungen möglich bleiben. Diese Abzüge würden mit der geplanten Abschaffung des Eigenmietwertes im Bundesgesetz über den Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung eigentlich wegfallen.

Mit dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes wird das bisherige System der Wohneigentumsbesteuerung neu geregelt. Allerdings erlauben Änderungen im nationalen Steuerharmonisierungsgesetz den Kantonen, bis spätestens 2050 weiterhin steuerliche Abzüge für Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen beizubehalten – vorausgesetzt, die kantonale Steuergesetzgebung wird entsprechend angepasst.

 

„Energetische Sanierungen sind ein zentrales Instrument, um das Ziel Netto-Null bis 2050 zu erreichen. Der Kanton Nidwalden darf diese steuerlichen Anreize nicht nur sichern, sondern muss sie konsequent stärken“, betont Landrat Matthias Christen aus Buochs.

 

Auch Landrätin Christina Amstutz  von Stans  unterstreicht die Dringlichkeit: „Private Investitionen in klimafreundliche Gebäude sind für den Klimaschutz unverzichtbar. Wer saniert, leistet einen Beitrag für die Umwelt und soll dafür faire Rahmenbedingungen erhalten.“

 

Das Postulat beauftragt den Regierungsrat, darzulegen, welche Anpassungen am kantonalen Steuergesetz notwendig sind, damit die Abzüge auch nach Inkrafttreten des Bundesgesetzes wirksam bleiben. Ziel ist, dass Nidwalden rechtzeitig klare Regelungen schafft und im Standortwettbewerb gestärkt wird.

 

Mit der Einreichung setzen sich die Unterzeichnenden für verlässliche steuerliche Rahmenbedingungen, Klimaschutz und eine nachhaltige Stärkung des Wohn- und Wirtschaftsstandorts Nidwalden ein.

 

Hier kann der Zeitungsartikel der Nidwaldner Zeitung gelesen werden und hier kann der vollständige Vorstoss heruntergeladen werden.