Die Grünliberale Partei (GLP) Nidwalden unterstützt die Teilrevision des kantonalen Gesundheitsgesetzes sowie der dazugehörigen Verordnung. Die vorgesehenen Anpassungen schaffen wichtige Klarheit, insbesondere im sensiblen Bereich der assistierten Sterbehilfe und bei den Berufsausübungsbewilligungen. Gleichzeitig fordert die GLP präzise Regelungen und einen verantwortungsvollen Umgang mit dem Thema Lebensende.
„Es ist richtig, dass die Selbstbestimmung am Lebensende gestärkt wird“, erklärt Landrätin Annette Blättler. „Doch ebenso zentral ist der Schutz der Mitarbeitenden in Gesundheitsinstitutionen. Niemand darf direkt oder indirekt verpflichtet werden, an assistierter Sterbehilfe mitzuwirken.“
Sterbehilfe darf kein Markt werden
Die GLP Nidwalden warnt klar davor, dass in diesem hochsensiblen Bereich wirtschaftliche Interessen oder ein Wettbewerbsdruck entstehen könnten. Sterbebegleitung ist keine Dienstleistung im herkömmlichen Sinn – und darf es auch nie werden. Klare gesetzliche Schranken gegen kommerzielle Dynamiken und sozialen Druck auf vulnerable Personen sind daher zwingend.
Weitere Punkte der Revision mehrheitlich positiv
Die Harmonisierung der Berufsausübungsbewilligungen mit dem Bundesrecht sowie die Einführung einer subsidiären Kostengutsprache für Pflegeheime werden von der GLP Nidwalden als sachlich und zielführend beurteilt. Diese Massnahmen schaffen mehr Transparenz und Systemklarheit im Gesundheitswesen.
Konkretisierung gefordert
Die GLP erwartet, dass die neuen Artikel zur assistierten Sterbehilfe (Art. 43b/c GesG) im weiteren Verlauf klarer gefasst werden – insbesondere bezüglich Rollen, Abläufen und der Verantwortung innerhalb von Institutionen. Nur so lassen sich Rechtssicherheit, Transparenz und der Schutz aller Beteiligten nachhaltig gewährleisten.