Die Interpellation fordert Auskunft darüber, wie der Kanton Nidwalden die bundesweiten Empfehlungen zur Prävention und Bekämpfung sexueller Belästigung umsetzt. Sie thematisiert Informations- und Meldestrukturen für Betroffene, die Prüfung niederschwelliger Meldestellen, die Sensibilisierung zentraler Institutionen wie Polizei, Strafverfolgung und Schulen sowie Massnahmen des Kantons als Arbeitgeber gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz.
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Die vollständige Interpellation kann hier heruntergeladen werden.
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Die Antwort des Regierungsrates kann hier eingesehen werden.
Landrätin Annette Blättler meint zur Antwort des Regierungsrates folgendes: «Die Antwort erklärt nicht, warum es in Nidwalden kein niederschwelliges online Meldeportal gibt. Der Nutzen solcher Portale ist evidenzbasiert und wird vom Bund empfohlen. Hier wäre es sinnvoll ĂĽber die Kantonsgrenze hinaus zu denken und Synergien zu nutzen. So ein Meldeportal könnte fĂĽr die ganze Zentralschweiz eingerichtet werden. Die Sensibilisierung der betroffenen Behörden findet wohl statt, jedoch nicht mit einem Augenmerk auf besonders vulnerable Gruppen. Die Studie des Bundes zeigte, dass dies dazu fĂĽhrt, dass z.B. Personen der LQBTQ+ Gesellschaft oft Belästigungen gar nicht zu Anzeige bringen, obwohl sie ĂĽberdurchschnittlich betroffen sind. Es ist erfreulich, dass die Schulen in Nidwalden die Problematik erkannt haben und mehrere Programme, lanciert haben, um Sexuelle Belästigung zu einem Thema zu machen.»