Die Grünliberale Partei (GLP) Nidwalden unterstützt die vorgeschlagene Revision der kantonalen und interkantonalen Arbeitslosenversicherungsgesetzgebung. Die Vorlage schafft aus Sicht der GLP zeitgemässe und klare Rechtsgrundlagen, stärkt die bewährte Zusammenarbeit zwischen den Kantonen und vereinfacht die Gesetzgebung – ohne zusätzliche Kosten oder personelle Mehrbelastung.
Besonders begrüsst die GLP die Schaffung einer eigenständigen interkantonalen Vereinbarung für die Logistikstelle für arbeitsmarktliche Massnahmen (LAM-Stelle). Damit wird eine vom Bund festgestellte Gesetzeslücke geschlossen und die bisherige Zusammenarbeit auf eine rechtssichere Grundlage gestellt. Positiv bewertet die Partei zudem die klare Regelung von Zuständigkeiten, Finanzierung und Haftung sowie die höhere Transparenz gegenüber Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit.
Ebenfalls unterstützt die GLP die Aufhebung der bisherigen kantonalen Arbeitslosenversicherungsverordnung. Da die relevanten Bestimmungen bereits im Bundesrecht und in den interkantonalen Vereinbarungen geregelt sind, ist eine zusätzliche kantonale Verordnung aus Sicht der Partei nicht mehr notwendig.
„Eine moderne Gesetzgebung soll verständlich, effizient und auf das Wesentliche beschränkt sein. Mit dieser Revision werden Doppelspurigkeiten abgebaut und gleichzeitig Rechtssicherheit sowie die bewährte Zusammenarbeit zwischen den Kantonen gestärkt“, sagt Landrätin Denise Weger, Co-Präsidentin der GLP Nidwalden.
Die GLP Nidwalden setzt sich weiterhin für eine schlanke, transparente und wirkungsvolle Gesetzgebung ein, die den Staat auf seine Kernaufgaben fokussiert und unnötige Bürokratie vermeidet.