Faire Verteilung von Mehreinnahmen an Gemeinden
Die GLP fordert, dass die Mehreinnahmen aus der Ergänzungssteuer fair zwischen Kanton und Gemeinden aufgeteilt werden. „Die Gemeinden leisten einen wichtigen Beitrag zur Standortattraktivität und sollten entsprechend beteiligt werden. Eine faire Verteilung nach dem bestehenden Schlüssel von 61 % zu 39 % wäre eine gerechte Lösung“, erklärt Landrat Matthias Christen, Co-Präsident der GLP Nidwalden. Die Verteilung könnte anschliessend nach der Anzahl Einwohner:innen der Gemeinden erfolgen.
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Entlastung fĂĽr tiefe und mittlere Einkommen Â
Die GLP schlägt vor, als weitere Massnahme zur Entlastung von Familien, dem Mittelstand sowie Fach- und Führungskräften die Kopfsteuer für natürliche Personen abzuschaffen. Dadurch soll die Steuerbelastung insbesondere für niedrige und mittlere Einkommen dauerhaft reduziert werden. „Diese Massnahme wäre eine effektive Entlastung und würde insbesondere Familien und Personen mit geringem Einkommen direkt im Portemonnaie zugutekommen“, betont Christen. Der Kanton Nidwalden kann somit einen wesentlichen Beitrag zur Minderung des Kaufkraftverlustes in der Nidwaldner Bevölkerung leisten.
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Stärkung der Vereinbarkeit von Familie und BerufÂ
Die GLP begrĂĽsst die Erhöhung des Fremdbetreuungskostenabzugs auf CHF 25’800 und die Anpassung an den Bundesabzug. Dies erleichtert es Eltern, Beruf und Familie zu vereinen, und fördert insbesondere die Erwerbstätigkeit von Frauen. Gleichzeitig lehnt die GLP eine Erhöhung des Eigenbetreuungsabzugs ab, da diese vor allem einkommensstarke Familien begĂĽnstigt und nicht zur Gleichstellung der Betreuungsmodelle beiträgt.
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UnterstĂĽtzung fĂĽr Mietende und Patchwork-FamilienÂ
Die GLP spricht sich für stärkere steuerliche Unterstützung von Mietenden aus, etwa beispielhaft durch einen Mietzinsabzug, wie er im Kanton Zug umgesetzt wird. Ebenso begrüsst die GLP die Steuerbefreiung von unentgeltlichen Zuwendungen innerhalb von Patchwork-Familien. Dies entspricht einer liberalen und lebensnahen Haltung.
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Ablehnung des festen Kantonsbeitrags an die Landeskirchen
Die GLP lehnt den vorgeschlagenen festen Kantonsbeitrag an die Landeskirchen ab. „Ein liberaler Staat verhält sich in religiösen Fragen neutral. Die Leistungen der Landeskirchen sollten alternativ über klare Leistungsvereinbarungen geregelt werden, nicht durch pauschale Steuerbeiträge“, so Christen.
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Mit ihrer Stellungnahme betont die GLP Nidwalden die Notwendigkeit einer ausgewogenen, familienfreundlichen und fairen Steuerpolitik, die die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Herausforderungen der Zukunft aktiv angeht.
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