Die Grünliberale Partei (GLP) Nidwalden nimmt zur Teilrevision des Entschädigungsgesetzes differenziert Stellung. Während sie verschiedene Vereinfachungen und Anpassungen unterstützt, lehnt sie deutliche Erhöhungen der Entschädigungen für den Landrat und ihm nahestehende Gremien klar ab.
Aus Sicht der GLP stehen diese Erhöhungen in keinem angemessenen Verhältnis zur sehr zurückhaltenden Lohnentwicklung des kantonalen Personals. Gerade in finanziell anspruchsvollen Zeiten sei es problematisch, wenn politische Gremien deutlich profitieren, während das Personal nur minimale Anpassungen erhalte.
„Entschädigungen müssen fair, nachvollziehbar und verhältnismässig sein“, sagt Landrätin Annette Blättler. „In Zeiten knapper Finanzen darf sich die Politik nicht besserstellen als jene, die den Kanton täglich am Laufen halten.“
Die GLP unterstützt hingegen die vorgesehenen Anpassungen bei den Gerichten und der Schlichtungsbehörde, da diese sachlich begründet sind und dem fachlichen Aufwand entsprechen. Auch die Vereinheitlichung und Vereinfachung der Spesenregelungen wird begrüsst, da sie Transparenz schafft und den administrativen Aufwand reduziert.
Bei weiteren Behörden und Kommissionen fordert die GLP eine vertiefte politische Diskussion über die Gesamtwirkung der Entschädigungsanpassungen, bevor weitreichende Erhöhungen beschlossen werden.
Ebenfalls unterstützt wird die klare Regelung der Entschädigungen für Arbeitsgruppen sowie die Anpassung im Prozesskostengesetz, welche die Rechtsklarheit verbessert.
Die GLP Nidwalden setzt sich damit für eine massvolle, transparente und verantwortungsvolle Entschädigungspolitik ein.