Medienmitteilung der Grünliberalen Partei Nidwalden zur Vernehmlassung des Öffentlichkeitsgesetzes

Medienmitteilung

Medienmitteilung der Grünliberalen Partei Nidwalden zur Vernehmlassung des Öffentlichkeitsgesetzes

Medienmitteilung der GLP Nidwalden zur Vernehmlassung des Öffentlichkeitsgesetzes

Die Grünliberale Partei (GLP) Nidwalden begrüsst die Einführung eines kantonalen Öffentlichkeitsgesetzes ausdrücklich. Mit diesem Gesetz wird der Grundsatz verankert, dass staatliches Handeln transparent und für alle zugänglich sein muss – ein wichtiger Schritt für mehr Vertrauen, Rechtsstaatlichkeit und demokratische Teilhabe.

 

Die GLP Nidwalden unterstützt die Unterstellung aller kantonalen und kommunalen Behörden sowie öffentlich beauftragter Organisationen unter das Öffentlichkeitsprinzip. „Organisationen, die öffentliche Aufgaben erfüllen, müssen auch zu Transparenz verpflichtet sein“, betont Landrat Matthias Christen, Co-Präsident der GLP Nidwalden. „Nur so können wir das Vertrauen der Bevölkerung nachhaltig stärken.“

 

Bei den Nidwaldner Korporationen fordert die GLP jedoch eine differenzierte Lösung. Diese Körperschaften erfüllen grundsätzlich keine allgemeinen öffentlichen Aufgaben und finanzieren sich nicht aus Steuermitteln. Für hoheitliche Einzelhandlungen – wie etwa bei Bürgerrechtsfragen – kann Transparenz bereits über bestehende Verfahrensrechte gesichert werden. „Eine pauschale Unterstellung aller Korporationen unter das Öffentlichkeitsgesetz würde kleinere Organisationen unverhältnismässig belasten, ohne echten Mehrwert zu schaffen“, so Christen weiter.

 

Die GLP Nidwalden begrüsst zudem die geplante aktive Informationspflicht der Behörden. Diese sollte jedoch verbindlicher formuliert werden, um den Zugang zu Informationen für die Bevölkerung niederschwellig zu gestalten. Auch die Regelungen zum Schutz der behördlichen Meinungsbildung sowie zur Möglichkeit, den Zugang zu Dokumenten bei überwiegenden Interessen einzuschränken oder aufzuschieben, finden die Unterstützung der GLP.

 

Wichtig ist der GLP zudem, dass das Verfahren grundsätzlich kostenlos bleibt. Bei sehr aufwändigen Gesuchen braucht es jedoch klare Kriterien für Gebührenpflicht, um Rechtsklarheit zu schaffen.

 

Die GLP Nidwalden erachtet die Einführung des Öffentlichkeitsgesetzes als wichtigen und zeitgemässen Schritt hin zu mehr Transparenz im Kanton Nidwalden.