Medienmitteilung der Grünliberalen Partei Nidwalden zur geplanten Änderung des Sachplans Militär für den Flugplatz Buochs

Medienmitteilung

Medienmitteilung der Grünliberalen Partei Nidwalden zur geplanten Änderung des Sachplans Militär für den Flugplatz Buochs

Die Grünliberale Partei (GLP) Nidwalden nimmt Stellung zur geplanten Änderung des Sachplans Militär für den Flugplatz Buochs. Angesichts der geopolitischen Lage versteht die GLP die Notwendigkeit einer militärischen Nutzung, insbesondere im Rahmen von kurzen Übungen und vereinzelten Flügen mit Kampfjets. Die Partei betont jedoch, dass diese Nutzung einer klaren Begrenzung unterliegen muss.

Landrat Jonas Tappolet der GLP Nidwalden erklärt: „Wir sind grundsätzlich nicht gegen militärische Aktivitäten, wenn sie im Rahmen eines Gesamtkonzepts zur Schweizer Luftverteidigung sinnvoll eingebettet sind. Dennoch ist es für uns von grosser Bedeutung, dass diese Aktivitäten in einem klaren, transparenten Rahmen stattfinden, der die Bevölkerung miteinbezieht und den ökologischen Aspekten gerecht wird.“

 

Die GLP fordert eine verbindliche Begrenzung der militärischen Flugbewegungen und eine umfassende Umweltverträglichkeitsanalyse. Diese soll insbesondere die Lärmemissionen des F-35A untersuchen und aufzeigen, wie die Auswirkungen auf die lokale Natur und Lebensqualität minimiert werden können.

 

Die ökologische Verantwortung muss nach Ansicht der GLP auch in der Umsetzung der nötigen Infrastruktur am Flugplatz Buochs berücksichtigt werden. Viele Umweltvorgaben sind derzeit noch nicht umgesetzt und müssten im Zuge der militärischen Nutzung endlich konsequent angegangen werden.  Ein weiterer Vorschlag der GLP ist die Prüfung des Einsatzes von Sustainable Aviation Fuel (SAF), um die Feinstaubbelastung in Nidwalden zu reduzieren.

 

Darüber hinaus soll gemäss der GLP auch die zivile Luftfahrt von der Erneuerung und Erweiterung der Flugplatzinfrastruktur profitieren. Diese Anpassungen würden den Flugplatz Buochs auf den neuesten Stand der Technik bringen und dadurch nicht nur die militärische Sicherheit, sondern auch die Sicherheit und Effizienz der zivilen Luftfahrt gewährleisten.

 

Ein weiterer wichtiger Aspekt, den die GLP berücksichtigt, ist die Wirkung der militärischen Nutzung auf die Standortattraktivität von Nidwalden. Insbesondere die Auswirkungen auf die Immobilienpreise und das Steuersubstrat müssen eingehend geprüft werden, um negative Effekte auf die Wettbewerbsfähigkeit Nidwaldens zu minimieren.

 

Die GLP sieht in einer solchen Lösung einen notwendigen Kompromiss, der sowohl die Sicherheitsbedürfnisse als auch die ökologischen und wirtschaftlichen Anforderungen berücksichtigt.

Landrätin Annette Blättler, Vertreterin der GLP, betont die Wichtigkeit der Überarbeitung: „Durch die Anpassung an das Bundesrecht und die Zusammenführung der Strafbestimmungen in einem klaren Regelwerk wird das Ordnungsbussenverfahren in Nidwalden einfacher und effizienter. Das hilft unseren Vollzugsbehörden ihre Aufgaben einheitlicher und effizienter zu erfüllen.“

Die GLP Nidwalden ist überzeugt, dass die Teilrevision des Ordnungsbussenverfahrens die Rechtsanwendung im Kanton verbessern und den Vollzugsbehörden eine praxistauglichere Arbeit ermöglichen wird.