Künftig wird nicht mehr der Landrat oder die Gemeindeversammlung in den Einbürgerungsprozess eingebunden sein. Stattdessen wird die Verantwortung auf die Exekutive übertragen: Der Gemeinderat beziehungsweise eine Einbürgerungskommission wird in Zusammenarbeit mit der Justiz- und Sicherheitsdirektion über den Erwerb des Gemeindebürgerrechts und des Kantonsbürgerrechts entscheiden.
Annette Blättler, Landrätin der GLP, erklärt dazu: „Die Übertragung der Entscheidungsbefugnis an fachkundige Gremien ist ein wichtiger Schritt hin zu einem effizienteren und transparenteren Einbürgerungsprozess. Die neuen Regelungen erleichtern es sowohl den Behörden als auch den Einbürgerungswilligen, da sie Bürokratie abbauen und klare, konsistente Verfahren schaffen. Dies fördert nicht nur die Integration, sondern stellt auch sicher, dass die Einbürgerung auf professioneller Basis erfolgt.“
Neben dieser Änderung unterstützt die GLP Nidwalden auch die Motion von Landrätin Verena Zemp und weiteren Mitunterzeichnenden, die eine Verkürzung der Aufenthaltsdauer für die Einbürgerung sowie den Erlass der Einbürgerungsgebühren für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene fordern. Diese Massnahmen sollen das Einbürgerungsverfahren für junge Menschen zugänglicher machen und die Integration langfristig fördern.
Die GLP Nidwalden ist überzeugt, dass die Anpassungen im Bürgerrechtsgesetz einen wichtigen Beitrag zur Förderung der Integration und zur Schaffung von gleichwertigen Chancen für alle Bürgerinnen und Bürger leisten werden.