Die GLP begrüsst insbesondere folgende Punkte:
- Technologieneutralität und Verordnungskompetenz: Die GLP unterstützt, dass die grundlegenden Bestimmungen zum elektronischen Rechtsverkehr im Gesetz verankert sind, während technische und organisatorische Details durch den Regierungsrat in Verordnungen geregelt werden.
- Stufenweise Einführung: Angesichts finanzieller, technischer und personeller Herausforderungen ist eine schrittweise Umsetzung notwendig. Die GLP unterstützt, dass der Regierungsrat die Verfahren definiert, für die der elektronische Rechtsverkehr eingeführt wird – sowohl auf kantonaler als auch auf kommunaler Ebene.
- Rechtsverlust verhindern: Die GLP setzt sich für eine Nachfrist ein, damit Eingaben in Papierform nicht sofort zum Rechtsverlust führen.
- Hybrides System mit Perspektive: Privatpersonen können weiterhin zwischen Papier und elektronischem Übermittlungssystem wählen. Langfristig sieht die GLP jedoch alle Beteiligten im elektronischen Rechtsverkehr.
- E-Gov-Plattform: Der Einstieg in digitale Verfahren soll über eine zentrale Plattform erfolgen. Eine praxistaugliche Stellvertretungslösung für Nutzende ist dabei unerlässlich.
- Zustellregelungen: Zustellungen sollen am nächsten Werktag erfolgen, um Fristberechnungen zu erleichtern. Zustellungen gelten sieben Tage nach Übermittlung als zugestellt, wenn mit einer Zustellung gerechnet werden musste.
Die GLP betont zudem die Bedeutung frühzeitiger Kommunikation mit relevanten Berufsgruppen, wie Anwältinnen und Anwälten, und die Notwendigkeit, die Plattform für berufsmässige Parteivertretungen funktional auszugestalten.
„Der digitale Wandel bietet die Chance, Verwaltungsprozesse bürgerfreundlicher und effizienter zu gestalten. Diese Möglichkeit wollen wir nutzen – zum Vorteil aller Nidwaldnerinnen und Nidwaldner,“ so Landrätin Amstutz abschliessend.